ONEMEDIA
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1. Verkaufs-, Liefer- und Mietbedingungen:
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Verkäufe, Lieferungen und Vermietungen soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit wir diesen zustimmen.

2. Angebote:
Unsere Angebote sind stets frei bleibend. Sie werden erst nach unserer endgültigen Auftragsbestätigung verbindlich.

3. Zahlungen:
Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen netto zahlbar, sofern nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Bei verspäteter Zahlung wird der allfällig gewährte Rabatt nachbelastet. Erfolgt die gesamte Zahlung nicht bis spätestens zum Verfalltag, so schuldet der Käufer Verzugszinsen von 8% p.a. - sämtliche anfallenden Mahn- und Inkassospesen gehen zu Lasten des Käufers. - Miete: Abholgeräte sind bar bei Rückgabe der Mietgegenstände zu bezahlen, sofern nicht anders geregelt.

4. Eigentumsvorbehalt:
Die Mietgeräte mit allem Zubehör bleiben Eigentum von ONEMEDIA. Der Mieter übernimmt die Haftung für die Mietgeräte vom Zeitpunkt der Übernahme bis zum Zeitpunkt der Rückgabe. Er haftet in vollem Umfang für jegliche Schäden an den Mietobjekten, entstehend durch Transport, Witterung, Nichteinhaltung der Netznormen, unsachgemässe Bedienung, Diebstahl, Verschmutzung, Schäden durch Drittpersonen usw. Nicht retourniertes Material wird zum Wiederbeschaffungspreis, bzw. Wiederherstellungspreis sofort zur Barzahlung fällig.

5. Reklamationen:
Bei Abholanlagen bestätigt der Kunde mit seiner Unterschrift das Material in einwandfreiem Zustand erhalten zu haben, und über die Bedienung und Installation in Kenntnis gesetzt worden zu sein.

6. Annullation:
Annulliert der Mieter bestellte Geräte oder Anlagen betragen die Annullationskosten; 10 Tage vor Mietbeginn: 50% der Auftragssumme; für jeden weiteren Tag später: 5% zusätzlich.

7. Versicherung:
Das Versichern der Mietgeräte samt Zubehör ist Sache des Mieters. Auf ausdrücklichen Wunsch schliessen wir eine Versicherung zulasten des Mieters ab. Diese Versicherung deckt Verlust und Beschädigungen der Mietobjekte gegen die Risiken Feuer, Wasser und Einbruchdiebstahl, sowie Transportschäden. Auf Wunsch können die Versicherungsbedingungen eingesehen werden.

8. Bewilligung:
Sämtliche Bewilligungen für das Benützen unserer Geräte sind Sache des Mieters.

9. Werbung:
Der Vermieter behält sich das Recht vor, an den Mietgegenständen Werbung in angemessener Grösse anzubringen. Die Firmenlogos und Schriftzüge dürfen durch den Mieter weder entfernt noch überklebt werden.

10. Sicherheitsvorschriften:
Der Vermieter lehnt bei Personen- bzw. Sachschäden jegliche Haftung ab. Im übrigen verpflichtet sich der Mieter, die Objekte in einem geschlossenen Fahrzeug zu transportieren.

11. Schuldanerkennung:
Der Mieter haftet persönlich für sämtliche Verpflichtungen, die aus diesem Mietvertrag entstehen, namentlich für den vereinbarten Mietpreis sowie alle aus diesem Mietvertrag entstehenden Kosten. Der Mieter anerkennt diese Schuld mit der Unterzeichnung des Mietvertrages im Sinne von SchKG Art. 82.

12. Gerichtstand:
Sämtliche Geschäftsbeziehungen unterstehen dem schweizerischen Recht. Ausschliesslicher Gerichtstand für beide Parteien ist Baden.


ONEMEDIA im Mai 2002